Taubblind

Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art, die sich nicht nur allein aus der Addition von Taubheit und Blindheit ergibt. Taubblindheit ist eine Behinderung, die sowohl von einer Schädigung des Sehens als auch des Hörens ausgeht. Da beide Sinne geschädigt sind, können die Ausfälle des einen Sinnes nicht oder nur mangelhaft durch den jeweils anderen Sinn ersetzt werden.

Sowohl die Art der Seh- und Hörschädigung als auch der Grad können sehr unterschiedlich sein. Der Zeitpunkt des Eintritts der Sinnesschädigungen hat einen großen Einfluss auf die Wirkung der Schädigung. Ein von Geburt an taubblindes Kind benötigt andere Hilfen als ein Kind, das nach dem Spracherwerb taubblind geworden ist.
Zu den häufigsten Ursachen angeborener Taubblindheit zählen Schädigungen in der Schwangerschaft u.a. durch verschiedene Virusinfekte, Frühgeburt oder auch Erbschädigungen.

Es kommt sehr selten vor, dass Taubblindheit ohne weitere Schädigungen auftritt. In vielen Fällen kann es auch zu Lernbehinderungen, geistiger Beeinträchtigung sowie zu neurologischen Krankheitsbildern kommen.

Nur selten werden Menschen aufgrund von Unfällen und schwierigen Krankheitsabläufen taubblind. Sie brauchen dann eine intensive taubblindenspezifische Förderung, damit die bereits erworbene Sprache erhalten bleibt.

Beim Usher-Syndrom kommt neben einer seit Geburt bestehenden Hörschädigung im Erwachsenenalter eine Netzhautdegeneration hinzu. Der bislang unabhängig lebende hörgeschädigte Mensch benötigt nun besondere sozialtherapeutische Maßnahmen und Umschulung.

Taubblindheit kann schließlich auch ältere Menschen treffen, vor allem dann, wenn sich die Sinne altersbedingt verschlechtern oder Folgen von Bluthochdruck, Diabetes oder erhöhtem Augeninnendruck auftreten.

 

Die Förderung und Betreuung taubblinder Menschen im ÖHTB umfasst:

 

  • die Frühbetreuung und -förderung, die den betroffenen Familien dabei hilft, die Behinderung ihrer Kinder zu verstehen und auf sie einzugehen.
  • das Schaffen einer Wohn- und Lebensumgebung, in der es möglich ist, sich trotz des Fehlens optischer und akustischer Wahrnehmungen ungefährdet und möglichst frei zu entfalten.
  • Angebote von Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die auf eine sinngebende und persönlichkeitsfördernde Gestaltung des Alltags ausgerichtet sind.
  • ein Angebot an Freizeitmöglichkeiten, die Kreativität, Lebensfreude und den Kontakt mit anderen zum Ziel haben.
  • die Beratung und Betreuung von Menschen, die an altersbedingter Taubblindheit leiden.